Unsere kleine Hilfe zu Geschmacksangaben bei Schaumwein (Sekt / Champagner / Prosecco und dergl.)
Die Geschmacksangaben, auch Süßegrade genannt, sind in der EU einheitlich geregelt, werden in den Ländern aber unterschiedlich bezeichnet.
Bei Schaumwein ist die Geschmacksangabe auf dem Etikett vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Wein überschneiden sich die Kategorien teilweise. In solchen Fällen kann man zwischen zwei Geschmacksangaben wählen.
Bei Schaumweinen wird die Empfindung des Geschmacks süß durch die Kohlensäure abgeschwächt. Daher werden auch andere Restzuckergrenzen angewendet.
Alle Angaben beziehen sich auf den Restzuckergehalt bei der Abfüllung:
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischent 0 - 6 g/l Restzucker.
- dt.: extra herb;
- franz.: extra brut, Brut de Brut, brut nature
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker mit weniger als 15 g/l Restzucker.
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 12 und 20 g/l.
- dt.: extra trocken;
- franz.: très sec;
- engl.: extra dry
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 17 und 35 g/l.
- dt.: trocken;
- franz.: sec;
- engl.: dry;
- ital.: secco asciutto
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 35 - 50 g/l.
- dt.: halbtrocken;
- franz.: demi-sec;
- engl.: medium dry;
- ital.: abboccato;
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker über 50 g/l.
- dt.: mild;
- franz.: doux;
- engl.: sweet;
- ital.: dolce;
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